Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
§ 334 ASVG ist auch dann anwendbar, wenn der Unfall, der sich bei einer "betrieblichen Tätigkeit" ereignete, einem Arbeitsunfall gleichgestellt wurde, ohne daß die Tätigkeit an sich unfallversicherungspflichtig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0084139Dokumentnummer
JJR_19690313_OGH0002_0020OB00004_6900000_001