Norm
ABGB §1325 E3Rechtssatz
Dass der Kläger in zwei Prozessen Schmerzengeld für verschiedene Zeiträume begehrt hat, kann nicht dazu führen, dass er im Ergebnis mehr bekommt, als wenn eine einzige globale Bemessung vorgenommen worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0031064Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2019