Norm
StVO §3 B1iRechtssatz
Ein auf seiner rechten Fahrbahnhälfte fahrender Kraftfahrzeuglenker braucht auf einer acht Meter breiten Fahrbahn zur Nachtzeit seine Fahrgeschwindigkeit nicht auf die Möglichkeit einzurichten, daß von der durch das Abblendlicht seiner Scheinwerfer nicht ausgeleuchteten Gegenfahrbahn ein anderer Verkehrsteilnehmer plötzlich in seine Fahrbahn gelangt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073295Dokumentnummer
JJR_19690313_OGH0002_0020OB00063_6900000_001