RS OGH 1969/3/13 2Ob63/69

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Veröffentlicht am 13.03.1969
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Norm

StVO §3 B1i
StVO 1960 §20 Abs1 ID

Rechtssatz

Ein auf seiner rechten Fahrbahnhälfte fahrender Kraftfahrzeuglenker braucht auf einer acht Meter breiten Fahrbahn zur Nachtzeit seine Fahrgeschwindigkeit nicht auf die Möglichkeit einzurichten, daß von der durch das Abblendlicht seiner Scheinwerfer nicht ausgeleuchteten Gegenfahrbahn ein anderer Verkehrsteilnehmer plötzlich in seine Fahrbahn gelangt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 63/69
    Entscheidungstext OGH 13.03.1969 2 Ob 63/69
    Veröff: ZVR 1969/311 S 286

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073295

Dokumentnummer

JJR_19690313_OGH0002_0020OB00063_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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