RS OGH 1969/3/19 6Ob65/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1969
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Norm

EheG §55d
ZPO §503 C2b

Rechtssatz

Wenn das Erstgericht in tatsächlicher Hinsicht feststellt, daß der Widerspruch der Ehefrau aus bloßer Schikane erhoben wurde, darf das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung nicht aussprechen, die Beklagte halte an der Ehe fest und erstrebe die Wiederaufnahme der Ehegemeinschaft.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 65/69
    Entscheidungstext OGH 19.03.1969 6 Ob 65/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0043181

Dokumentnummer

JJR_19690319_OGH0002_0060OB00065_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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