Norm
EheG §55dRechtssatz
Wenn das Erstgericht in tatsächlicher Hinsicht feststellt, daß der Widerspruch der Ehefrau aus bloßer Schikane erhoben wurde, darf das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung nicht aussprechen, die Beklagte halte an der Ehe fest und erstrebe die Wiederaufnahme der Ehegemeinschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0043181Dokumentnummer
JJR_19690319_OGH0002_0060OB00065_6900000_001