Norm
ABGB §1175 AIRechtssatz
Der Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zu einer Arbeitsgemeinschaft schafft einen so innigen Zusammenhang der auf der gemeinsamen Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, wie wenn es sich um ein einziges Unternehmen handelte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0025976Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015