Norm
ABGB §938 BRechtssatz
Die von der Rechtslehre vor allem bei der Schenkung entwickelten Grundsätze zur Behandlung gemischter Verträge - Absorptionstheorie, nicht Trennungstheorie! - sind auch auf andere Fälle einheitlicher Parteienvereinbarungen über mehrere Gegenstände anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0019270Dokumentnummer
JJR_19690402_OGH0002_0050OB00073_6900000_001