Norm
StVO §3 CaRechtssatz
Eine die Ausnützung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigende Verkehrssituation liegt an einer Straßenstelle nicht vor, wo mehrere Schulkinder in Ermangelung eines Gehsteiges die beiderseitigen Fahrbahnränder benützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0074101Dokumentnummer
JJR_19690410_OGH0002_0110OS00008_6900000_001