Norm
RAO §5 Abs2Rechtssatz
Die Verurteilung wegen §§ 98 lit b 183 und 209 StG begründet Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 5 Abs 2 RAO. Die Bindung an die rechtliche Qualifikation der strafrechtlichen Verurteilung besteht so lange, als nicht die Straferkenntnisse selbst im Wege eines Wiederaufnahmsverfahrens beseitigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0071644Dokumentnummer
JJR_19690414_OGH0002_000BKV00001_2900000_001