Norm
EKHG §1 IIIARechtssatz
Zur Betriebseinrichtung zählen nicht nur die Bestandteile des Kraftfahrzeuges und sein Zubehör, sondern auch seine Ladung; das Herunterfallen der Ladung betrifft daher den Betrieb des Kraftfahrzeuges.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0058208Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2011