Norm
UWG §9 ARechtssatz
Rechtliches Interesse eines Unternehmers an der alsbaldigen Feststellung, daß dem beklagten Mitbewerber auf Grund des § 9 UWG ein Anspruch auf Unterlassung des Gebrauchs einer bestimmten Unternehmensbezeichnung durch den Kläger nicht zustehe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0039145Dokumentnummer
JJR_19690422_OGH0002_0040OB00318_6900000_001