Norm
ZPO §130 Abs2Rechtssatz
Verweigert das Erstgericht mit Beschluß die Fortsetzung des Verfahrens und trägt ihm die zweite Instanz eine solche auf, dann ist dagegen der Revisionsrekurs zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0036626Dokumentnummer
JJR_19690423_OGH0002_0060OB00090_6900000_002