Norm
ABGB §1325 D5Rechtssatz
Ein durch die Verletzungsfolgen im Studium behinderter Student hat Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der durch den verzögerten Eintritt ins Berufsleben entsteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0030970Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020