Norm
ZPO §560 BRechtssatz
Hat die Zahlung bei einer Wohnung nicht vierteljährlich, sondern monatlich zu erfolgen, kann in der Vereinbarung der vierteljährlichen Kündigung zum Zinsquartal nur ein Hinweis auf eine ortsübliche Regelung hinsichtlich der bei einer Kündigung einzuhaltenden Termine erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0044882Dokumentnummer
JJR_19690430_OGH0002_0070OB00070_6900000_001