RS OGH 1969/4/30 7Ob70/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1969
beobachten
merken

Norm

ZPO §560 B

Rechtssatz

Hat die Zahlung bei einer Wohnung nicht vierteljährlich, sondern monatlich zu erfolgen, kann in der Vereinbarung der vierteljährlichen Kündigung zum Zinsquartal nur ein Hinweis auf eine ortsübliche Regelung hinsichtlich der bei einer Kündigung einzuhaltenden Termine erblickt werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 70/69
    Entscheidungstext OGH 30.04.1969 7 Ob 70/69
    Veröff: MietSlg 21826

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0044882

Dokumentnummer

JJR_19690430_OGH0002_0070OB00070_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten