Norm
StVO 1960 §7 Abs2 IIIARechtssatz
Ein Kraftfahrer, der beim Durchfahren einer unübersichtlichen und zum Teil verparkten Kurve einen erheblichen Teil der linken Fahrbahnhälfte benützt, muß seine Geschwindigkeit soweit herabsetzen, daß er bei Annäherung eines entgegenkommenden Fahrzeuges auf kurze Distanz anhalten kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0074162Dokumentnummer
JJR_19690513_OGH0002_0020OB00073_6900000_001