Norm
AKHB Art6Rechtssatz
Die Leistungsfreiheit des Versicherers dem Versicherungsnehmer gegenüber tritt ein, wenn sie für den Fall einer Obliegenheitsverletzung a) im Versicherungsvertrag vereinbart oder b) ausdrücklich im Gesetz normiert worden ist. Es besteht keine gesetzliche Bestimmung, nach der eine mangelhafte Verwahrung eines Fahrzeuges den Verlust des Versicherungsschutzes aus der Haftpflichtversicherung zur Folge hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0080347Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.09.2011