Norm
ABGB §37 C3Rechtssatz
Die aus dem im Inland zwischen Inländern abgeschlossenem Dienstvertrag sich ergebenden Ansprüche sind auch dann nach inländischem Recht zu beurteilen, wenn die Dienstleistungen zum Teil im Ausland erbracht wurden. Daraus folgt, daß in einem solchen Fall auch die Frage, ob der Dienstgeber nach den für das Arbeitsverhältnis bestehenden besonderen Normen gehindert ist, seinen Schadenersatzanspruch gegen die Dienstnehmer wegen einer von diesem schuldhaft im Dienst begangenen rechtswidrigen Handlung geltend zu machen, nach inländischem Recht zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0045182Dokumentnummer
JJR_19690520_OGH0002_0040OB00035_6900000_001