Norm
StGB §128 DRechtssatz
Der Wert eines Pfandscheines - der als solcher Objekt eines Diebstahls sein kann - bestimmt sich in strafrechtlicher Sicht nach dem Wert der Pfandsache, abzüglich des für sie gewährten Darlehensbetrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0093944Dokumentnummer
JJR_19690522_OGH0002_0090OS00047_6900000_001