RS OGH 1969/5/23 12Os199/68

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Veröffentlicht am 23.05.1969
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Norm

StPO §281

Rechtssatz

Nur eine solche rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes, durch die der Beschwerdeführung benachteiligt wurde, legitimiert ihn zur Ergreifung einer Nichtigkeitsbeschwerde, nicht aber eine solche, durch die bloß ein Mitangeklagter zu Unrecht begünstigt wurde.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 199/68
    Entscheidungstext OGH 23.05.1969 12 Os 199/68
    Veröff: RZ 1969,166

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0099137

Dokumentnummer

JJR_19690523_OGH0002_0120OS00199_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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