Norm
StPO §281Rechtssatz
Nur eine solche rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes, durch die der Beschwerdeführung benachteiligt wurde, legitimiert ihn zur Ergreifung einer Nichtigkeitsbeschwerde, nicht aber eine solche, durch die bloß ein Mitangeklagter zu Unrecht begünstigt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0099137Dokumentnummer
JJR_19690523_OGH0002_0120OS00199_6800000_001