Norm
StPO §281 Z10 BRechtssatz
Der Angeklagte kann sich nicht dadurch beschwert erachten, daß im Urteilssatz bei Anführung der ihm zur Last fallenden Tat statt von einem Verhandeln von einem Ansichbringen gesprochen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0099824Dokumentnummer
JJR_19690529_OGH0002_0090OS00006_6900000_001