Norm
ABGB §936 VIIcRechtssatz
Der Zwischenantrag (im Verfahren über eine Klage auf Herabsetzung des verglichenen Unterhaltes), es werde festgestellt, daß der Unterhaltsanspruch auch für den Fall wesentlicher Änderungen in den beiderseitigen Verhältnissen in der im Vergleich vereinbarten Höhe bestehe, ist zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024471Dokumentnummer
JJR_19690604_OGH0002_0050OB00110_6900000_001