Norm
ZPO §226 IIA1Rechtssatz
Ausreichende Bestimmtheit des Begehrens des außerbücherlichen Erwerbers eines Grundstückes, der beklagte Verkäufer sei schuldig, die Herstellung eines zur grundbücherlichen Durchführung geeigneten Teilungsplanes zu dulden, einzuwilligen, daß das Trennstück laut Teilungsplan vom Kläger lastenfrei grundbücherlich ins Eigentum übertragen werde, sowie alle zur Durchführung erforderlichen Erklärungen abzugeben. Der Teilungsplan braucht der Klage nicht angeschlossen werden. Er kann vielmehr noch im Zuge des Exekutionsverfahrens erwirkt werden (1 Ob 206/56, 2 Ob 707/59).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0037434Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.06.2022