Norm
UStG 1972 §6Rechtssatz
Das im Sinne des § 6 UStG tatsächlich dem Lieferer geschuldete Entgelt kann, muß sich aber nicht mit dem Rechnungspreis decken; es kommt auch auf die Fakturenklausel und andere Vereinbarungen über die Zahlungsmodalitäten an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0076178Dokumentnummer
JJR_19690610_OGH0002_0090OS00070_6800000_001