RS OGH 1969/6/12 2Ob155/69

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Veröffentlicht am 12.06.1969
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Norm

ABGB §1304 BIIb
StVO §19 Abs6

Rechtssatz

Gleichteiliges Verschulden zweier Kraftfahrzeug - Lenker, von denen der eine, aus einer Grundstücksausfahrt kommend, den Verkehr auf der Fahrbahn nicht schon vom erstmöglichen Punkt aus beobachtet und sein Fahrzeug so anhält, daß es 1,40 Meter der Fahrbahn blockiert, während der andere, im Vorrang Befindliche dieses Fahrzeug trotz Wahrnehmungsmöglichkeit auf mindestens fünfundzwanzig Meter erst auf etwa neun Meter bemerkt und mit relativ überhöhter Geschwindigkeit fährt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 155/69
    Entscheidungstext OGH 12.06.1969 2 Ob 155/69

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0027417

Dokumentnummer

JJR_19690612_OGH0002_0020OB00155_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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