Norm
ABGB §1175 FRechtssatz
Wenn Brautleute beschließen, zum Erwerb einer Eigentumswohnung als Ehewohnung die beiderseitigen Ersparnisse zusammenzulegen und zu verwenden, und wenn sie diesen Beschluß sodann in die Tat umsetzen, wird hiedurch stillschweigend eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0025851Dokumentnummer
JJR_19690612_OGH0002_0010OB00102_6900000_001