Norm
EO §219 Abs1Rechtssatz
Wurde eine Leibrente zu Unrecht aus der Konkursmasse statt aus der Sondermasse (= mit der Leibrente belastete versteigerte Liegenschaft) bezahlt, so können die nachfolgenden Buchberechtigten hiedurch nicht begünstigt werden, sondern es sind die betreffenden für die Rente bezahlten Beträge der Masse zu Gunsten der Massegläubiger zuzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0003366Dokumentnummer
JJR_19690625_OGH0002_0030OB00066_6900000_002