Norm
ZPO §503 Z2 C2cRechtssatz
Keine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes, wenn das Berufungsgericht bloß auf weitere Beweisergebnisse verweist, die für die Richtigkeit der erstrichterlichen Beweiswürdigung sprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0043021Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.11.2018