Norm
EO §382 Z8 IIICRechtssatz
Wenn den Parteien zwei gleich große eingerichtete Wohnungen zur Verfügung stehen, kann es zweckmäßig sein, der einen Partei die eine Wohnung und der anderen Partei die zweite Wohnung zur alleinigen Benützung für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens zuzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0005502Dokumentnummer
JJR_19690627_OGH0002_0040OB00550_6900000_001