Norm
DHG §2Rechtssatz
Es liegt noch keine auffallende Sorglosigkeit vor, wenn ein Kraftfahrer, nachdem er mit einem Lastkraftwagen bei einer Geschwindigkeit von sechzig bis fünfundsechzig km/h auf einer ihm nicht bekannten Strecke nach einer langgezogenen unübersichtlichen Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen war, anstatt zu bremsen eine Gegensteuerung versuchte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0054548Dokumentnummer
JJR_19690627_OGH0002_0040OB00041_6900000_001