Norm
ASVG §175Rechtssatz
Der Unfall einer Hotelbediensteten, der sich während deren Freizeit bei der nächtlichen Rückkehr von einem - ausschließlich privat besuchten - Nachtlokal beim Eingang zu ihrem Dienstzimmer (Wohnzimmer) ereignet, ist kein Arbeitsunfall.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0084166Dokumentnummer
JJR_19690627_OGH0002_0040OB00027_6900000_002