Norm
ABGB §37 C1. IRPG §36Rechtssatz
Unterliegt das Rechtsgeschäft der Beurteilung nach österreichischem Recht, dann sind auch die den Vertrag entkräftenden Ansprüche, wie die Wandlung, Preisminderung, Mängelrüge, der Annahmeverzug, die Gefahrentragung, das Zurückbehaltungsrecht, nach dem Obligationsstatut (diesfalls nach österreichischem Recht) zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0045293Dokumentnummer
JJR_19690702_OGH0002_0050OB00122_6900000_003