RS OGH 1969/7/2 6Ob153/69, 7Ob242/74 (7Ob243/74), 6Ob630/76, 7Ob541/85, 8Ob532/86 (8Ob533/86), 7Ob51

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Veröffentlicht am 02.07.1969
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Norm

EheG §49 A1a
EheG §49 A1f

Rechtssatz

Ob die Neigung des Ehepartners zum Alkoholmißbrauch bei der Eheschließung dem anderen Ehegatten bekannt war, ist unerheblich, denn jeder Ehegatte darf vom Ehepartner erwarten, daß dieser Neigungen, die ein gedeihliches Zusammenleben stören, so weit als möglich unterdrückt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0056016

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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