Norm
StVO §3 B1hRechtssatz
Solange sich ein Kraftfahrzeug außerhalb der Fahrbahn befindet, kann der Straßenbenützer darauf vertrauen, dass der Lenker dieses Kraftfahrzeuges seinen Vorrang beachtet; dies auch im Augenblick einer erkennbaren Bewegung des Kraftfahrzeuges.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073341Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011