RS OGH 1969/7/3 2Ob177/69, 2Ob190/07s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1969
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Norm

StVO §3 B1h
StVO §19

Rechtssatz

Solange sich ein Kraftfahrzeug außerhalb der Fahrbahn befindet, kann der Straßenbenützer darauf vertrauen, dass der Lenker dieses Kraftfahrzeuges seinen Vorrang beachtet; dies auch im Augenblick einer erkennbaren Bewegung des Kraftfahrzeuges.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073341

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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