RS OGH 1969/7/4 2Ob193/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1969
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Norm

ABGB §1310
StVO §7 Abs2 IIIA
StVO §52 Z6
StVO §87

Rechtssatz

Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers, der unter Mißachtung eines Fahrverbotes vor einer unübersichtlichen Kurve nicht am rechten Fahrbahnrand fährt und mit einem fast dreizehnjährigen Rodelfahrer zusammenstößt, der unter Mißachtung des Rodelverbotes nach § 87 StVO mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kurve fährt, obwohl er weiß, daß er mit Gegenverkehr zu rechnen hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 193/69
    Entscheidungstext OGH 04.07.1969 2 Ob 193/69

Schlagworte

SW: Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0027753

Dokumentnummer

JJR_19690704_OGH0002_0020OB00193_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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