Norm
StVO §7 Abs2 IIDbRechtssatz
Kein Verschulden des Personenkraftwagenlenkers, der zu seinem rechten Straßenrand einen Abstand von 1,15 Meter einhält, wobei ein Streifen von 35 Zentimeter bei schneebedeckter Fahrbahn mit Streumaterial bestreut ist, so daß er von Fußgängern und Radfahrern nicht benützt wird, und zur Straßenmitte noch ein Abstand von 1,20 Meter verbleibt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073656Dokumentnummer
JJR_19690704_OGH0002_0020OB00158_6900000_004