Norm
ABGB §850Rechtssatz
Wird die Klage auf eine einverständliche Grenzfestsetzung gestützt, finden die Vorschriften der §§ 850 ff ABGB kein Anwendung. Ein solcher Anspruch ist im Streitverfahren auszutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0015852Zuletzt aktualisiert am
23.01.2009