Norm
ZPO §502 Abs3 Da1Rechtssatz
"Bestätigung mit der Maßgabe" ist eine Abänderung des Urteiles, wenn das Berufungsgericht wegen Berücksichtigung eines bereits rechtskräftig zugesprochenen Teilbetrages weniger zuspricht als das Erstgericht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0042717Dokumentnummer
JJR_19690904_OGH0002_0020OB00206_6900000_002