Norm
WEG 1948 §1 Abs2Rechtssatz
Berücksichtigung von Hausgärten bei der Parifizierung (Neuparifizierung) der Mietwerte von Wohnungseigentumsanteilen. Auch Hausgärten, Garagen usw können als Zubehör eines selbständigen Objekts den Gegenstand von Wohnungseigentum bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0082963Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.07.2020