Norm
ABGB §141 IDRechtssatz
Die Ansicht, daß der eheliche Vater seinen Kindern, die sich gegen seinen Willen bei ihrer von ihm getrennt lebenden Mutter befinden, der Unterhalt in Form einer Geldrente zu leisten hat, soferne er nicht die Überlassung der Kinder in seine Pflege und Erziehung begehrt und auch durchgesetzt hat, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0086487Dokumentnummer
JJR_19690910_OGH0002_0060OB00206_6900000_001