Norm
ABGB §805Rechtssatz
Auch die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft kann wegen aufgetretener Willensmängel angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0013016Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2020