Norm
StPO §234Rechtssatz
Nichtigkeit nach § 281 Z 4 StPO kann nicht geltend gemacht werden, wenn das Gericht den Antrag des Verteidigers abgewiesen hat, den nach § 234 StPO aus der Sitzung entfernten Angeklagten wieder zuzulassen (so schon RZ 1936,204).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0098949Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008