Norm
ABGB §938 BRechtssatz
Wer aus einem formlosen Versprechen eine Leistung verlangt, muss behaupten und beweisen, dass es sich um ein entgeltliches Geschäft und nicht um eine Schenkung handle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0019281Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013