Norm
ABGB §1295 IIa1Rechtssatz
Der rechtsunkundigen Verpächterin, die keinen Rechtsbeistand hat, kann nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn sie der Ansicht ist, daß ein Rechtsmittel gegen den ablehnenden Bescheid der Gewerbebehörde auf Verpachtung des Gewerbebetriebes keine Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0023153Dokumentnummer
JJR_19690923_OGH0002_0080OB00134_6900000_001