Norm
ABGB §340Rechtssatz
Das Rechtliche Interesse des Bauführers an der Feststellung, daß dem Beklagten keine Privatrechte zustünden, welche der von ihm beabsichtigten Bauführung entgegenstehen, ist unabhängig davon gegeben, daß die angeführte Vorkehrung auch einer Bewilligung der politischen Behörde bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0010303Dokumentnummer
JJR_19690924_OGH0002_0070OB00153_6900000_001