Norm
MG §19 Abs2 Z10 A1Rechtssatz
Es mangelt an dem Erfordernis der gänzlichen Weitergabe der Wohnung, wenn die Mieterin zwar ihre Mutter in die Wohnung aufnimmt, diese Wohnung aber selbst - wenn auch in eingeschränktem Maß (das hier zum Ausschluss des Kündigungsgrundes des § 19 Abs 2 Z 13 MG nicht hinreichte - weiterhin regelmäßig benützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0068823Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009