RS OGH 1969/10/2 2Ob249/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.1969
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Norm

JN §21 Abs2

Rechtssatz

Die Ablehnung des Richters ist verspätet, wenn die Partei im Anschluß an die gerügten Bemerkungen des Richters über einen Vergleich verhandelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0045981

Dokumentnummer

JJR_19691002_OGH0002_0020OB00249_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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