RS OGH 1969/10/7 8Ob182/69, 6Ob258/69, 8Ob5/70, 4Ob613/72, 5Ob58/73, 5Ob157/73, 3Ob51/74, 1Ob603/77,

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Veröffentlicht am 07.10.1969
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Norm

ZPO §226 IIIB
ZPO §405 C

Rechtssatz

Daß die rechtliche Beurteilung, die der Kläger dem von ihm vorgetragenen Sachverhalt angedeihen ließ, nicht zutrifft, schließt im Sinne der herrschenden Rechtsprechung (vgl SZ 21/119 ua) nicht aus, dass geprüft wird, ob der geltend gemachte Anspruch bei richtiger rechtlicher Beurteilung des vorgetragenen Sachverhaltes ganz oder zum Teil begründet erscheint.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0058336

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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