Norm
ZPO §226 IIIBRechtssatz
Daß die rechtliche Beurteilung, die der Kläger dem von ihm vorgetragenen Sachverhalt angedeihen ließ, nicht zutrifft, schließt im Sinne der herrschenden Rechtsprechung (vgl SZ 21/119 ua) nicht aus, dass geprüft wird, ob der geltend gemachte Anspruch bei richtiger rechtlicher Beurteilung des vorgetragenen Sachverhaltes ganz oder zum Teil begründet erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0058336Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.04.2020