Norm
ABGB §879 BIIeRechtssatz
Die Vereinbarung zwischen dem Bevollmächtigten des Liegenschaftseigentümers und dem mit der Überprüfung der Einreichungsunterlagen und der Rechnungen betrauten Prüfingenieur, wonach letzterer dem Bevollmächtigten des Liegenschaftseigentümers für die Erteilung des Auftrages fünfundzwanzig Prozent des ihm gebührenden, aus Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds zu zahlenden Honorars zusichert, ist nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0038341Dokumentnummer
JJR_19691014_OGH0002_0080OB00196_6900000_001