RS OGH 1969/10/15 IVZR623/68

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Veröffentlicht am 15.10.1969
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Norm

WG Art32
VersVG §186

Rechtssatz

Auch wenn ein Kreditversicherer bei der Übernahme einer Wechselbürgschaft in einem Vermerk auf dem Wechsel auf einen bestehenden Rückversicherungsvertrag hingewiesen und in ihm den Rückversicherer bezeichnet hat, hat der Avalgläubiger keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Rückversicherer.

Veröff: VersR 1970,29

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1969:RS0104080

Dokumentnummer

JJR_19691015_AUSL000_0040ZR00623_6800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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