RS OGH 1969/10/16 1Ob190/69, 5Ob197/08v

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Veröffentlicht am 16.10.1969
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Norm

GBG §53

Rechtssatz

Nach der Praxis ist die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung einzelner Grundstücke aus dem Gutsbestand einer Liegenschaft zulässig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 190/69
    Entscheidungstext OGH 16.10.1969 1 Ob 190/69
  • 5 Ob 197/08v
    Entscheidungstext OGH 21.10.2008 5 Ob 197/08v
    Auch; Beisatz: Für die Abschreibung eines Grundstücks unter Mitübertragung des bestehenden Eigentumsrechts ist mangels Veräußerung - die Ausnutzung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung nicht zulässig. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0060834

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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