Norm
ABGB §871 BIIRechtssatz
Der Irrtum des Dienstgebers über die Dauer der Beschäftigung eines Dienstnehmers in seinem Betrieb - weshalb er die Kündigung mit einer kürzeren als der gesetzlichen Frist ausspricht - ist ein unbeachtlicher Motivirrtum; daher keine Anfechtung der Kündigungserklärung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, Auslegung, Interpretation, fristwidrig, Dienstzeit, GeschäftsirrtumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0028180Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013